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AUF MEINE
FRAGEN?
WILL ICH!
Konkrete Fragen und Antworten, z.B. zu den Entlastungsmaßnahmen der Regierung, zur aktuellen Versorgungssituation oder auch Energiespartipps findest Du auf der offiziellen Website des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).
Nähere Informationen sowie weitere Fragen und Antworten findest du zusätzlich unter: www.oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich
Wegen der sehr hohen Nachfrage nach Energie und der geopolitischen Geschehnisse, finden derzeit außergewöhnliche Veränderungen auf den Energiemärkten statt und führen zu dramatischen Preissteigerungen in der Energiebeschaffung, wie Du dem hier abrufbaren österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) entnehmen kannst. Der Monatswert des ÖSPI (gewichtet) liegt demnach seit unserem Markteintritt in Österreich im Juni 2018 (= 68,3) bis März 2022 (= 688,42) bei mehr als 1007 % höher.
Die Preisänderung richtet sich nach der gesetzlichen Bestimmung des § 80 Abs. 2a EIWOG 2010 und wird daher in einem angemessenen Verhältnis zu den eben genannten Umständen stehen.
Solltest du mit diesen Preisänderungen nicht einverstanden sein, kannst du diesen widersprechen oder den Vertrag kostenlos und ungeachtet allfälliger vertraglicher Bindungen kündigen. Dafür ist jeweils eine Frist von 4 Wochen ab Zugang dieses Schreibens einzuhalten. Für einen Widerspruch bzw. eine Kündigung wird Schriftlichkeit (E-Mail, Brief) empfohlen. In diesem Fall endet das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Vertragsbedingungen am 31.07.2023, sofern du nicht früher von einem neuen Lieferanten versorgt wirst.
Sofern du der Preisanpassung zustimmst, brauchst du nichts weiter zu tun. In diesem Fall werden alle Änderungen ab 01.05.2023 wirksam.
- Versuche es bitte mit einem anderen Browser.
- Solltest du noch immer Probleme haben den Link zu öffnen, dann kontaktiere uns einfach über unser Kontaktformular.
Eine aktive Zustimmung zur Preisanpassung ist nicht erforderlich. Wenn du per E-Mail oder postalisch über die Anpassung informiert wurdest, dann kannst / konntest du der Anpassung bis zum 17.04.2023 widersprechen.
Die Preise werden anhand der aktuellen Markt- und Einkaufsbedingungen errechnet.
Aufgrund dieser Preisanpassung bist du berechtigt, den Vertrag bis zum 31.07.2023 kostenlos und ungeachtet allfälligen Vertragsbindung zu kündigen (siehe dazu oben). Wenn du der Anpassung nicht widersprochen hast, dann bleibt deine Bindung unverändert.
Am 15.02.2022 ist die Novelle des § 80 EIWOG 2010 in Kraft getreten, welche in den Absätzen 2, 2a und 2 b nun die Voraussetzungen für die Änderung der Geschäftsbedingungen sowie der Entgelte neu regelt. Den Gesetzestext im genauen Wortlaut kannst du bei Bedarf hier abrufen: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40241923/NOR40241923.pdf
Diese Vorgaben werden durch diese AGB-Änderung umgesetzt. Darüber hinaus haben wir weitere Klarstellungen und Informationen über deine Rechte als Konsument bzw. Konsumentin aufgenommen.
Durch diese AGB Änderungen gemäß § 80 EIWOG 20210 ändert sich für dich als Konsument bzw. Konsumentin zunächst nichts. Bei Entgeltänderungen werden wir künftig die neuen gesetzlichen Vorgaben (insbesondere § 80 Abs. 2a EIWOG) einhalten. Über künftige Preisänderungen werden wir dich rechtzeitig vorher informieren.
Solltest du mit diesen AGB-Änderungen nicht einverstanden sein, kannst du diesen widersprechen oder den Vertrag kostenlos und ungeachtet allfälliger vertraglicher Bindungen kündigen. Dafür ist jeweils eine Frist von 4 Wochen ab Zugang dieses Schreibens einzuhalten. Für einen Widerspruch bzw. eine Kündigung wird Schriftlichkeit (E-Mail, Brief) empfohlen. In diesem Fall endet das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Vertragsbedingungen am 30.09.2022, sofern du nicht früher von einem neuen Lieferanten versorgt wirst.
Sofern du der AGB-Änderung zustimmst, brauchst du nichts weiter zu tun. In diesem Fall werden alle Änderungen ab 15.06.2022 wirksam.
Nein. Im Falle einer Preisanpassung erhältst du eine gesonderte Mitteilung mit weiteren Informationen über deine Rechte.
- Versuche es bitte mit einem anderen Browser.
- Solltest du noch immer Probleme haben den Link zu öffnen, dann kontaktiere uns einfach über unser Kontaktformular.
Eine aktive Zustimmung zur AGB-Anpassung ist nicht erforderlich. Wenn du per E-Mail oder postalisch über die Anpassung informiert wurdest, dann kannst / konntest du der Anpassung bis zum 07.06.2022 widersprechen.
Aufgrund der AGB Änderung ändern sich deine Preise nicht. Sollten die Preise künftig erhöht oder gesenkt werden, werden wir dafür die neuen gesetzlichen Vorschriften einhalten. Wir werden dich in diesem Fall rechtzeitig vorher informieren und dich dann über deine Rechte aufklären.
Aufgrund dieser AGB Änderung bist du berechtigt, den Vertrag bis zum 07.06.2022 kostenlos und ungeachtet einer allfälligen Vertragsbindung zu kündigen (siehe dazu oben). Wenn du der Anpassung nicht widersprochen hast, dann bleibt deine Bindung unverändert.
Billig?Will ich! ist eine Marke der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH, die in Deutschland und Österreich Stromtarife anbietet.
Du willst es billig? Kriegst du! Bei uns bekommst du ein klares, faires und vor allem billiges Angebot. Der Wechsel zu uns ist kostenlos und ohne Aufwand. Wir bieten dir das, worauf es ankommt: Strom...direkt, sicher und billig!
Unser Strom wird zu 100% in Österreich produziert und setzt sich für den Zeitraum von 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 aus folgenden erneuerbaren Energien zusammen:
- 89,68% aus Wasserkraft
- 6,91% aus Windenergie
- 1,42% aus Sonnenenergie
- 1,19% aus fester bzw. flüssiger Biomasse
- 0,79% aus Biogas
- 0,01% aus Deponie- und Klärgas
- 0,01% aus geothermischer Energie
Unser Gas stammt zu 100% aus unbekannter Herkunft.
Leider ist unser billiges Angebot noch nicht in ganz Österreich verfügbar. Wir arbeiten bereits daran, schon bald auch in deiner Stadt unsere billigen Tarife anzubieten. Wir hoffen du schaust bald wieder bei uns vorbei.
Zu uns wechseln ist so kinderleicht, wie wir billig sind! Das geht ganz schnell in nur zwei kurzen Schritten:
- Lass dir mit unserem Preisrechner den billigsten Preis für deine Adresse berechnen.
- Fülle das Online-Bestellformular aus und schicke es ab. Und fertig!
Alles andere übernehmen wir für dich – auch die Kündigung bei deinem derzeitigen Energieversorger. Und schon heißt es Willkommen bei Billig?Will ich!
Du willst zu uns? Alle dafür benötigten Infos findest du in der Regel auf deiner letzten Stromrechnung. Du brauchst:
- deine persönlichen Daten
- deinen Jahresverbrauch
- Zählernummer und Zählpunktbezeichnung deines Stromzählers
- Name des örtlichen bzw. bisherigen Stromlieferanten
Und schon steht deinem Wechsel zu Billig?Will ich! nichts mehr im Wege.
Du findest deine Zählpunktbezeichnung auf der letzten Stromrechnung, deinem Energieliefervertrag oder auf deinem Netznutzungsvertrag. Alternativ kann auch dein Netzbetreiber Auskunft über deine Zählpunktbezeichnung geben. Über die 33-stellige Nummer, die in Österreich mit den Buchstaben AT beginnt, können wir deinen Zählpunkt genau zuordnen und vermeiden Verwechslungen beim Lieferantenwechsel.
Ja, logisch! Neben den Kosten übernehmen wir auch alles andere für dich – so beispielsweise auch die Kündigung bei deinem derzeitigen Energieversorger. Wir freuen uns auf dich!
Von Antragsstellung bis zum endgültigen Liefertermin kann es durchschnittlich drei bis vier Wochen dauern, bis wir dich mit billigem Strom beliefern können. Wir informieren dich, sobald uns dein Netzbetreiber den voraussichtlichen Belieferungstermin mitgeteilt hat. In der Zwischenzeit kümmern wir uns um alles weitere.
Sofern du selbst bei deinem alten Energieversorger kündigst, kann es zu einer frühzeitigen Abschaltung und somit zu einer Unterbrechung der Energieversorgung kommen. Daher überlasse am Besten uns die Arbeit, wir übernehmen das gerne für dich! Teile am besten am Tag des Anbieterwechsels deinem Netzbetreiber den aktuellen Zählerstand mit. So stellst du sicher, dass dein alter Energieversorger eine genaue Jahresabrechnung erstellen kann.
Sobald dein Wechsel zu Billig?Will ich! bestätigt ist, erhältst du von uns die Vertragsbestätigung per E-Mail – ganz unkompliziert und ohne unnötigen Papierkram an deine angegebene E-Mail-Adresse.
Richtig! Wir verrechnen für dich sowohl die Energie- und Netzkosten als auch die Abgaben und Steuern. Du bleibst dabei weiterhin Kunde deines Netzbetreibers, der für die Zählerablesung oder Behebung von etwaigen Störungen zuständig ist. Wir kümmern uns um die Durchrechnung der Netzgebühren sowie um die Jahresabrechnung aus einer Hand.
Anhand des Verbrauchs, der uns dein Netzbetreiber übermittelt, errechnen wir deine voraussichtlichen Stromkosten für das kommende Jahr. Die voraussichtlichen Jahreskosten werden anschließend gleichmäßig auf die verbleibenden Monate umgerechnet. Hieraus ergibt sich dein monatlicher Teilzahlungsbetrag.
Rabatte und Bonuszahlungen werden in den Teilzahlungsbeträgen nicht berücksichtigt. Diese erhältst du mit deiner nächsten Jahresverbrauchsabrechnung anteilig erstattet.
Für die Zählerablesung ist grundsätzlich dein Netzbetreiber zuständig. Dieser ermittelt rechnerisch oder durch Ablesung deinen Zählerstand. Teile zudem am Tag des Anbieterwechsels deinem Netzbetreiber den aktuellen Zählerstand mit. Am besten schickst du ihm ein Foto von deinem Zählerstand. So vermeidest du Rückfragen und Unklarheiten bei der tatsächlichen Ermittlung deines Zählerstands am Tag des Wechsels.
Sobald wir vom örtlichen Netzbetreiber deine abrechnungsrelevanten Daten erhalten haben, können wir deine Jahresabrechnung erstellen. In der Regel erhältst du deine Rechnung zwei bis vier Wochen nach der Übermittlung des Zählerstands an deinen Netzbetreiber. Die Abrechnung muss übrigens nicht immer zum selben Zeitpunkt im Jahr kommen. Da wir uns nach der Abrechnung deines Netzbetreibers richten, kann auch der Zeitpunkt deiner Abrechnung variieren.
Wenn du uns bei Vertragsabschluss eine E-Mailadresse bekanntgegeben hast, dann erhälst du auch die Rechnung per E-Mail. Sofern du dein persönliches Billig?Will ich! Kundenportal aktiviert hast, legen wir die Rechnungen für dich dort ab und informieren dich, wenn eine neue Rechnung verfügbar ist.
Du willst Schluss machen? Das ist schade! Schreibe uns einfach eine E-Mail an kundendienst@billig-will-ich.at mit dem Betreff „Kündigung“ und nenne uns in deiner Kündigung deine aktuelle Kunden- und Vertragskontonummer. Sofern du deinen Zähler abmelden möchtest, nutze bitte unser Abmeldeformular. Solltest du noch Fragen haben, kannst du uns auch gerne (montags bis freitags von 8.00 bis 17.00 Uhr) unter der kostenfreien Rufnummer 0800 / 88 44 32 anrufen.
Sehr schade, aber natürlich gar kein Problem! Schicke uns einfach innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss einen formlosen Widerruf an kundendienst@billig-will-ich.at. Bitte beachte jedoch, dass sofern uns zwischenzeitlich eine finale Bestätigung deines Netzbetreibers vorliegt, der Vertrag nicht mehr storniert werden kann.
Energiekosten und Netzkosten werden in zwei separaten Rechnungen abgerechnet. Du erhältst eine Rechnung von Billig?Will ich! zu deinen Energiekosten und eine weitere Rechnung von deinem örtlichen Netzbetreiber zu deinen Netzkosten. Die Netzrechnung ist in der Regel deutlich höher als die Energierechnung, da dort ein Großteil an Steuern und Abgaben verrechnet werden. Bitte beachte, dass wir die Energierechnung für Gewerbekunden unter Berücksichtigung des Reverse Charge Verfahrens ausstellen. Hierzu findest du weitere Informationen im nachfolgenden Punkt „Was ist das Reverse Charge Verfahren?“.
Unter Reverse Charge Verfahren wird die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft verstanden. Der Leistungsempfänger (dein Gewerbe) muss in diesem Fall die Umsatzsteuer entrichten. Dementsprechend darf der leistende Unternehmer, in diesem Falle Billig?Will ich! (wir), nur Nettorechnungen ausstellen. Somit hat der Leistungsempfänger (dein Gewerbe) eine Umsatzsteuerschuld gegenüber dem Finanzamt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Umsatzsteuerbetrag als Vorsteuer geltend zu machen, sofern der Leistungsempfänger (dein Gewerbe) vorsteuerabzugsberechtigt ist. Bitte beachte, dass die Angabe einer gültigen österreichischen Umsatzsteuernummer eine verpflichtende Voraussetzung hierfür ist.