Billig? Will ich!

WIR HÖREN AUF

Die letzten eineinhalb Jahre waren für unser Strom-Geschäft sehr turbulent. Wir haben uns deshalb aus unternehmerischen Gründen entschlossen den österreichischen Markt zu verlassen. Damit Sie auch weiterhin eine günstige und sichere Stromversorgung in Anspruch nehmen können, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig um einen neuen Energieversorger zu kümmern.

Wir würden Ihnen MAXENERGY empfehlen, dieser bietet Ihnen ein Angebot unter folgendem Link: https://www.maxenergy.at/
Somit wird Ihre Stromversorgung nahtlos und sicher weiterhin gewährleistet sein.

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WIE KANN ICH ZU Billig?Will ich! WECHSELN?
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Zu uns wechseln ist so kinderleicht, wie wir billig sind! Das geht ganz schnell in nur zwei kurzen Schritten:

1. Lass dir mit unserem Preisrechner den billigsten Preis für deine Adresse berechnen.

2. Fülle das Online-Bestellformular aus und schicke es ab. Und fertig!

Alles andere übernehmen wir für dich – auch die Kündigung bei deinem derzeitigen Energieversorger. Und schon heißt es Willkommen bei Billig?Will ich!

WELCHE DATEN BENÖTIGE ICH FÜR DEN WECHSEL?
WELCHE DATEN BENÖTIGE ICH FÜR DEN WECHSEL?

Du willst zu uns? Alle dafür benötigten Infos findest du in der Regel auf deiner letzten Stromrechnung. Du brauchst:

  • deine persönlichen Daten
  • deinen Jahresverbrauch
  • Zählernummer und Zählpunktbezeichnung deines Stromzählers
  • Name des örtlichen bzw. bisherigen Stromlieferanten

Und schon steht deinem Wechsel zu Billig?Will ich! nichts mehr im Wege.

IST DER WECHSEL ZU Billig?Will ich! KOSTENLOS?
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Ja, logisch! Neben den Kosten übernehmen wir auch alles andere für dich – so beispielsweise auch die Kündigung bei deinem derzeitigen Energieversorger. Wir freuen uns auf dich!

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Weitere Antworten auf deine Fragen findest du hier.

WIE KANN ICH ZU Billig?Will ich! WECHSELN?

Zu uns wechseln ist so kinderleicht, wie wir billig sind! Das geht ganz schnell in nur zwei kurzen Schritten:

1. Lass Dir mit unserem Preisrechner den billigsten Preis für deine Adresse berechnen.

2. Fülle das Online-Bestellformular aus und schicke es ab. Und fertig!

Alles andere übernehmen wir für dich – auch die Kündigung bei deinem derzeitigen Energieversorger. Und schon heißt es Willkommen bei Billig?Will ich!

WELCHE DATEN BENÖTIGE ICH FÜR DEN WECHSEL?

Du willst zu uns? Alle dafür benötigten Infos findest du in der Regel auf deiner letzten Strom- oder Gasrechnung. Du brauchst:

  • deine persönlichen Daten
  • deinen Jahresverbrauch
  • Zählernummer und Zählpunktbezeichnung deines Strom- bzw. Gaszählers
  • Name des örtlichen bzw. bisherigen Strom- oder Gaslieferanten

Und schon steht deinem Wechsel zu Billig?Will ich! nichts mehr im Wege.

IST DER WECHSEL ZU Billig?Will ich! KOSTENLOS?

Ja, logisch! Neben den Kosten übernehmen wir auch alles andere für dich – so beispielsweise auch die Kündigung bei deinem derzeitigen Energieversorger. Wir freuen uns auf dich!

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Zu allen möglichen Fragen rund um Billig?Will ich! und unser billiges Energieangebot findest Du hier die passenden Antworten.

 

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Die letzten eineinhalb Jahre waren für unser Strom-Geschäft sehr turbulent. Wir haben uns deshalb aus unternehmerischen Gründen entschlossen den österreichischen Markt zu verlassen.

Nach der Ziffer 8.1 unserer AGB kündigen wir Ihren Stromliefervertrag ordentlich mit der Einhaltung der Kündigungsfrist von 8 Wochen. Somit endet Ihr Vertrag zum 15. September 2023.

Wir haben Ihre Bindung vorsorglich entfernt, um einen Versorgerwechsel ohne Unterbrechung Ihrer Energieversorgung zu ermöglichen. Damit Sie auch weiterhin eine günstige und sichere Stromversorgung in Anspruch nehmen können, empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich frühzeitig um einen neuen Energieversorger kümmern.

Wir würden Ihnen MAXENERGY empfehlen, dieser Energieversorger bietet Ihnen ein Angebot unter folgendem Link: https://www.maxenergy.at/. Somit wird Ihre Stromversorgung nahtlos und sicher weiterhin gewährleistet sein.

Gemäß der Verordnung über das Verfahren zur Abwicklung des Stromkostenzuschusses hast du unter den Bedingungen des §4 Abs. 2 Stromkostenzuschussgesetzes Anspruch auf den Stromkostenzuschuss:

Alle Personen, die ihr Gewerbe oder ihre Land- und Forstwirtschaft an derselben Adresse betreiben, wo sie ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben. Voraussetzung ist, dass der Zählpunkt auch den Haushalt mit Strom versorgt.

Weitere Voraussetzung ist, dass der Zählpunkt einem standardisierten Lastprofil gemäß Anlage II zugeordnet ist und auch den Haushalt mit Strom versorgt.

§ 4(2) Stromkostenzuschussgesetz:
Der Stromkostenzuschuss wird natürlichen Personen gewährt, die für einen Hauptwohnsitz (§ 1 Abs. 7 Meldegesetz 1991 –MeldeG) ausschließlich aus einem Stromlieferungsvertrag für einen Zählpunkt mit Entnahme, dem gemäß § 17 Abs. 2 ElWOG 2010 ein in der Anlage II genanntes standardisiertes Lastprofil zugeordnet ist, zahlungspflichtig sind.

Standardisierte Lastprofile für Begünstigte gemäß § 4 Abs. 2 (Anlage II)
Folgende standardisierte Lastprofile, die gemäß Kapitel 6 der sonstigen Marktregeln Zählpunkten im österreichischen Netzgebiet zuzuordnen sind, sind begünstigt:
1. H0: Haushalt;
2. HA: Haushalt mit Warmwasserspeicher an einem Zählpunkt;
3. HF: Haushalt mit Speicherheizung an einem Zählpunkt;
4. L0: Landwirtschaftsbetriebe;
5. L1: Landwirtschaftsbetriebe mit Milchwirtschaft/Nebenerwerbs-Tierzucht;
6. L2: Übrige Landwirtschaftsbetriebe;
7. G0: Gewerbe allgemein;
8. G1: Gewerbe, werktags 8-18 Uhr;
9. G2: Gewerbe, Überwiegender Verbrauch in den Abendstunden;
10.G3: Gewerbe durchlaufend
11. G4: Gewerbe, Läden aller Art, Friseur;
12. G5: Gewerbe, Bäckerei mit Backstube;
13. G6: Gewerbe, Wochenendbetrieb.

Falls du für den Stromkostenzuschuss berechtigt bist, kannst du im Zeitraum vom 17. April bis 31. Mai 2023 einen elektronischen Antrag (ausschließlich online) unter https://www.stromkostenzuschuss.gv.at/lufg/Antrag stellen.

Folgende zusätzliche Informationen werden beim Ausfüllen des Antrags benötigt:
Ihre Zählpunktnummer (33-stellig): AT00xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Stromlieferant: Billig?Will ich!
Identifikationsnummer: AT113201
Prüfnummer: 3201

Pro Zählpunkt wird maximal ein Grundkontingent von 2.900 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr für den Zeitraum 1. Juni 2023 bis 31. Dezember 2024 gefördert. Die Stromkostenbremse wirkt bei allen Nettostrompreisen über 10 Cent pro kWh. Der obere Schwellenwert liegt bei einem Nettostrompreis von 40 Cent pro kWh. Pro kWh werden also maximal 30 Cent Zuschuss gewährt.

Beispiel: Wenn dein Nettostrompreis 45 Cent/kWh beträgt, übernimmt der Bund 30 Cent/kWh (netto).

Zusätzlich zum Grundkontingent bekommen Mehrpersonenhaushalte mit mehr als drei hauptgemeldeten Personen (ZMR, § 16 MeldeG) für jede zusätzliche (die vierte und jede weitere) Person einen Stromkostenergänzungszuschuss:

  • Für den Zeitraum 1. Juni 2023 bis 31. Dezember 2023 wird für jede zusätzliche Person ein Betrag iHv. 61,25 EUR einmalig gewährt. Stichtag für die Personenanzahl der hauptgemeldeten Personen ist der 1. Juni 2023.
  • Für die Zeiträume 1. Jänner 2024 bis 30. Juni 2024 bzw. 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2024 werden für jede zusätzliche Person jeweils ein Betrag iHv. 52,50 EUR einmalig gewährt. Stichtage für die jeweilige Personenanzahl der hauptgemeldeten Personen sind der 1. Jänner bzw. der 1. Juli 2024.

Hinweis: Wurde der Antrag auf das Grundkontingent genehmigt, erfolgt die Gewährung des Stromkostenergänzungszuschusses automatisch! Sie müssen keinen gesonderten Antrag mehr stellen.

Wird der Stromlieferant gewechselt, ist der Antrag online auf der Website www.stromkostenzuschuss.gv.at/lufg/antrag zu korrigieren, das heißt, der Wechsel bekanntzugeben. Für diese Bekanntgabe sind die Antragsnummer und der Wechselstichtag erforderlich. Der Wechsel des Stromlieferanten ist während der gesamten Laufzeit der Stromkostenbremse möglich. Erfolgt die Anzeige erst nach der Rechnungslegung durch den neuen Lieferanten, kann das Grundkontingent für den Zeitraum zwischen dem Wechselstichtag und der Rechnungslegung nicht berücksichtigt werden. Eine nachträgliche Berücksichtigung dieses Zeitraums durch die Stromlieferanten ist nicht möglich.

Grundsätzlich wird bei einem Wechsel des Stromlieferanten das Grundkontingent vom jeweiligen Stromanbieter anteilig berechnet.

Dann wende dich bitte direkt an deine zuständige Behörde unter nachfolgenden Kontaktdaten:

Gewerbe BMAW
Hotline Bürgerservice BMAW Verwaltungsbereich Wirtschaft: 0800 240 258 
erreichbar Montag bis Freitag 08:00 bis 16:00
E-Mailadresse: service.wirtschaft@bmaw.gv.at

Landwirte BML
Bürgerservice Servicetelefon 0800 500 198
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
E-Mail: service@bml.gv.at

Wegen der sehr hohen Nachfrage nach Energie und der geopolitischen Geschehnisse, finden derzeit außergewöhnliche Veränderungen auf den Energiemärkten statt und führen zu dramatischen Preissteigerungen in der Energiebeschaffung, wie Du dem hier abrufbaren österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) entnehmen kannst. Der Monatswert des ÖSPI (gewichtet) liegt demnach seit unserem Markteintritt in Österreich im Juni 2018 (= 68,3) bis März 2022 (= 688,42) bei mehr als 1007 % höher.

Die Preisänderung richtet sich nach der gesetzlichen Bestimmung des § 80 Abs. 2a EIWOG 2010 und wird daher in einem angemessenen Verhältnis zu den eben genannten Umständen stehen.


Solltest du mit diesen Preisänderungen nicht einverstanden sein, kannst du diesen widersprechen oder den Vertrag kostenlos und ungeachtet allfälliger vertraglicher Bindungen kündigen. Dafür ist jeweils eine Frist von 4 Wochen ab Zugang dieses Schreibens einzuhalten. Für einen Widerspruch bzw. eine Kündigung wird Schriftlichkeit (E-Mail, Brief) empfohlen. In diesem Fall endet das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Vertragsbedingungen am 31.07.2023, sofern du nicht früher von einem neuen Lieferanten versorgt wirst.

Sofern du der Preisanpassung zustimmst, brauchst du nichts weiter zu tun. In diesem Fall werden alle Änderungen ab 01.05.2023 wirksam.

  • Versuche es bitte mit einem anderen Browser.
  • Solltest du noch immer Probleme haben den Link zu öffnen, dann kontaktiere uns einfach über unser Kontaktformular

Eine aktive Zustimmung zur Preisanpassung ist nicht erforderlich. Wenn du per E-Mail oder postalisch über die Anpassung informiert wurdest, dann kannst / konntest du der Anpassung bis zum 17.04.2023 widersprechen.

Die Preise werden anhand der aktuellen Markt- und Einkaufsbedingungen errechnet.

Aufgrund dieser Preisanpassung bist du berechtigt, den Vertrag bis zum 31.07.2023 kostenlos und ungeachtet allfälligen Vertragsbindung zu kündigen (siehe dazu oben). Wenn du der Anpassung nicht widersprochen hast, dann bleibt deine Bindung unverändert.

Am 15.02.2022 ist die Novelle des § 80 EIWOG 2010 in Kraft getreten, welche in den Absätzen 2, 2a und 2 b nun die Voraussetzungen für die Änderung der Geschäftsbedingungen sowie der Entgelte neu regelt. Den Gesetzestext im genauen Wortlaut kannst du bei Bedarf hier abrufen: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40241923/NOR40241923.pdf

Diese Vorgaben werden durch diese AGB-Änderung umgesetzt. Darüber hinaus haben wir weitere Klarstellungen und Informationen über deine Rechte als Konsument bzw. Konsumentin aufgenommen.

Durch diese AGB Änderungen gemäß § 80 EIWOG 20210 ändert sich für dich als Konsument bzw. Konsumentin zunächst nichts. Bei Entgeltänderungen werden wir künftig die neuen gesetzlichen Vorgaben (insbesondere § 80 Abs. 2a EIWOG) einhalten. Über künftige Preisänderungen werden wir dich rechtzeitig vorher informieren.

Solltest du mit diesen AGB-Änderungen nicht einverstanden sein, kannst du diesen widersprechen oder den Vertrag kostenlos und ungeachtet allfälliger vertraglicher Bindungen kündigen. Dafür ist jeweils eine Frist von 4 Wochen ab Zugang dieses Schreibens einzuhalten. Für einen Widerspruch bzw. eine Kündigung wird Schriftlichkeit (E-Mail, Brief) empfohlen. In diesem Fall endet das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Vertragsbedingungen am 30.09.2022, sofern du nicht früher von einem neuen Lieferanten versorgt wirst.

Sofern du der AGB-Änderung zustimmst, brauchst du nichts weiter zu tun. In diesem Fall werden alle Änderungen ab 15.06.2022 wirksam.

Nein. Im Falle einer Preisanpassung erhältst du eine gesonderte Mitteilung mit weiteren Informationen über deine Rechte.

  • Versuche es bitte mit einem anderen Browser.
  • Solltest du noch immer Probleme haben den Link zu öffnen, dann kontaktiere uns einfach über unser Kontaktformular.

Eine aktive Zustimmung zur AGB-Anpassung ist nicht erforderlich. Wenn du per E-Mail oder postalisch über die Anpassung informiert wurdest, dann kannst / konntest du der Anpassung bis zum 07.06.2022 widersprechen.

Aufgrund der AGB Änderung ändern sich deine Preise nicht. Sollten die Preise künftig erhöht oder gesenkt werden, werden wir dafür die neuen gesetzlichen Vorschriften einhalten. Wir werden dich in diesem Fall rechtzeitig vorher informieren und dich dann über deine Rechte aufklären.

Aufgrund dieser AGB Änderung bist du berechtigt, den Vertrag bis zum 07.06.2022 kostenlos und ungeachtet einer allfälligen Vertragsbindung zu kündigen (siehe dazu oben). Wenn du der Anpassung nicht widersprochen hast, dann bleibt deine Bindung unverändert.

Billig?Will ich! ist eine Marke der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH, die in Deutschland und Österreich Stromtarife anbietet.

Du willst es billig? Kriegst du! Bei uns bekommst du ein klares, faires und vor allem billiges Angebot. Der Wechsel zu uns ist kostenlos und ohne Aufwand. Wir bieten dir das, worauf es ankommt: Strom...direkt, sicher und billig!

Unser Strom wird zu 100% in Österreich produziert und setzt sich für den Zeitraum von 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 aus folgenden erneuerbaren Energien zusammen:

  • 89,68% aus Wasserkraft
  • 6,91% aus Windenergie
  • 1,42% aus Sonnenenergie
  • 1,19% aus fester bzw. flüssiger Biomasse
  • 0,79% aus Biogas
  • 0,01% aus Deponie- und Klärgas
  • 0,01% aus geothermischer Energie

Leider ist unser billiges Angebot noch nicht in ganz Österreich verfügbar. Wir arbeiten bereits daran, schon bald auch in deiner Stadt unsere billigen Tarife anzubieten. Wir hoffen du schaust bald wieder bei uns vorbei.

Zu uns wechseln ist so kinderleicht, wie wir billig sind! Das geht ganz schnell in nur zwei kurzen Schritten:

  1. Lass dir mit unserem Preisrechner den billigsten Preis für deine Adresse berechnen.
  2. Fülle das Online-Bestellformular aus und schicke es ab. Und fertig!

Alles andere übernehmen wir für dich – auch die Kündigung bei deinem derzeitigen Energieversorger. Und schon heißt es Willkommen bei Billig?Will ich!

Du willst zu uns? Alle dafür benötigten Infos findest du in der Regel auf deiner letzten Stromrechnung. Du brauchst:

  • deine persönlichen Daten
  • deinen Jahresverbrauch
  • Zählernummer und Zählpunktbezeichnung deines Stromzählers
  • Name des örtlichen bzw. bisherigen Stromlieferanten

Und schon steht deinem Wechsel zu Billig?Will ich! nichts mehr im Wege.

Du findest deine Zählpunktbezeichnung auf der letzten Stromrechnung, deinem Energieliefervertrag oder auf deinem Netznutzungsvertrag. Alternativ kann auch dein Netzbetreiber Auskunft über deine Zählpunktbezeichnung geben. Über die 33-stellige Nummer, die in Österreich mit den Buchstaben AT beginnt, können wir deinen Zählpunkt genau zuordnen und vermeiden Verwechslungen beim Lieferantenwechsel.

Ja, logisch! Neben den Kosten übernehmen wir auch alles andere für dich – so beispielsweise auch die Kündigung bei deinem derzeitigen Energieversorger. Wir freuen uns auf dich!

Von Antragsstellung bis zum endgültigen Liefertermin kann es durchschnittlich drei bis vier Wochen dauern, bis wir dich mit billigem Strom beliefern können. Wir informieren dich, sobald uns dein Netzbetreiber den voraussichtlichen Belieferungstermin mitgeteilt hat. In der Zwischenzeit kümmern wir uns um alles weitere.

Sofern du selbst bei deinem alten Energieversorger kündigst, kann es zu einer frühzeitigen Abschaltung und somit zu einer Unterbrechung der Energieversorgung kommen. Daher überlasse am Besten uns die Arbeit, wir übernehmen das gerne für dich! Teile am besten am Tag des Anbieterwechsels deinem Netzbetreiber den aktuellen Zählerstand mit. So stellst du sicher, dass dein alter Energieversorger eine genaue Jahresabrechnung erstellen kann.

Sobald dein Wechsel zu Billig?Will ich! bestätigt ist, erhältst du von uns die Vertragsbestätigung per E-Mail – ganz unkompliziert und ohne unnötigen Papierkram an deine angegebene E-Mail-Adresse.

Richtig! Wir verrechnen für dich sowohl die Energie- und Netzkosten als auch die Abgaben und Steuern. Du bleibst dabei weiterhin Kunde deines Netzbetreibers, der für die Zählerablesung oder Behebung von etwaigen Störungen zuständig ist. Wir kümmern uns um die Durchrechnung der Netzgebühren sowie um die Jahresabrechnung aus einer Hand.

Anhand des Verbrauchs, der uns dein Netzbetreiber übermittelt, errechnen wir deine voraussichtlichen Stromkosten für das kommende Jahr. Die voraussichtlichen Jahreskosten werden anschließend gleichmäßig auf die verbleibenden Monate umgerechnet. Hieraus ergibt sich dein monatlicher Teilzahlungsbetrag.

Rabatte und Bonuszahlungen werden in den Teilzahlungsbeträgen nicht berücksichtigt. Diese erhältst du mit deiner nächsten Jahresverbrauchsabrechnung anteilig erstattet.

Für die Zählerablesung ist grundsätzlich dein Netzbetreiber zuständig. Dieser ermittelt rechnerisch oder durch Ablesung deinen Zählerstand. Teile zudem am Tag des Anbieterwechsels deinem Netzbetreiber den aktuellen Zählerstand mit. Am besten schickst du ihm ein Foto von deinem Zählerstand. So vermeidest du Rückfragen und Unklarheiten bei der tatsächlichen Ermittlung deines Zählerstands am Tag des Wechsels.

Sobald wir vom örtlichen Netzbetreiber deine abrechnungsrelevanten Daten erhalten haben, können wir deine Jahresabrechnung erstellen. In der Regel erhältst du deine Rechnung zwei bis vier Wochen nach der Übermittlung des Zählerstands an deinen Netzbetreiber. Die Abrechnung muss übrigens nicht immer zum selben Zeitpunkt im Jahr kommen. Da wir uns nach der Abrechnung deines Netzbetreibers richten, kann auch der Zeitpunkt deiner Abrechnung variieren.

Wenn du uns bei Vertragsabschluss eine E-Mailadresse bekanntgegeben hast, dann erhälst du auch die Rechnung per E-Mail. Sofern du dein persönliches Billig?Will ich! Kundenportal aktiviert hast, legen wir die Rechnungen für dich dort ab und informieren dich, wenn eine neue Rechnung verfügbar ist.

Unsere aktuellen Allgemeinen Vertragsbedingungen Strom findest du hier (AGB Strom). Und unsere aktuellen Allgemeinen Vertragsbedingungen Gas findest du hier (AGB Gas).

 

Du willst Schluss machen? Das ist schade! Schreibe uns einfach eine E-Mail an kundendienst@billig-will-ich.at mit dem Betreff „Kündigung“ und nenne uns in deiner Kündigung deine aktuelle Kunden- und Vertragskontonummer. Sofern du deinen Zähler abmelden möchtest, nutze bitte unser Abmeldeformular. Solltest du noch Fragen haben, kannst du uns auch gerne (montags bis freitags von 8.00 bis 17.00 Uhr) unter der kostenfreien Rufnummer 0800 / 88 44 32 anrufen.

Sehr schade, aber natürlich gar kein Problem! Schicke uns einfach innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss einen formlosen Widerruf an kundendienst@billig-will-ich.at. Bitte beachte jedoch, dass sofern uns zwischenzeitlich eine finale Bestätigung deines Netzbetreibers vorliegt, der Vertrag nicht mehr storniert werden kann.

Energiekosten und Netzkosten werden in zwei separaten Rechnungen abgerechnet. Du erhältst eine Rechnung von Billig?Will ich! zu deinen Energiekosten und eine weitere Rechnung von deinem örtlichen Netzbetreiber zu deinen Netzkosten. Die Netzrechnung ist in der Regel deutlich höher als die Energierechnung, da dort ein Großteil an Steuern und Abgaben verrechnet werden. Bitte beachte, dass wir die Energierechnung für Gewerbekunden unter Berücksichtigung des Reverse Charge Verfahrens ausstellen. Hierzu findest du weitere Informationen im nachfolgenden Punkt „Was ist das Reverse Charge Verfahren?“.

Unter Reverse Charge Verfahren wird die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft verstanden. Der Leistungsempfänger (dein Gewerbe) muss in diesem Fall die Umsatzsteuer entrichten. Dementsprechend darf der leistende Unternehmer, in diesem Falle Billig?Will ich! (wir), nur Nettorechnungen ausstellen. Somit hat der Leistungsempfänger (dein Gewerbe) eine Umsatzsteuerschuld gegenüber dem Finanzamt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Umsatzsteuerbetrag als Vorsteuer geltend zu machen, sofern der Leistungsempfänger (dein Gewerbe) vorsteuerabzugsberechtigt ist. Bitte beachte, dass die Angabe einer gültigen österreichischen Umsatzsteuernummer eine verpflichtende Voraussetzung hierfür ist.

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Wir sind montags bis freitags von 8.00 bis 17.00 Uhr für Dich da.

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